17.10.2011

Stellungnahme des Generaldirektors der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zur Erwerbung des Gemäldes „Madame Soler“ von Pablo Picasso

Provenienzforschung/Restitution


vom 17. Oktober 2011

 

Aufgrund der uns vorliegenden Dokumente und auf Grundlage der Recherche lehnten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen 2010 die Restitutionsforderung der Erben nach Mendelssohn-Bartholdy ab, da sie der Ansicht sind, dass es sich nicht um einen verfolgungsbedingten Verkauf handelt.

1964 erwarben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen unter großer öffentlicher Beachtung zwei Bilder für die Neue Staatsgalerie: Pablo Picassos „Madame Soler“ von 1903 und Edgar Degas’ „Bildnis des Henri Rouart und sein Sohn Alexis“ von 1895. Der Ankauf erfolgte bei dem jüdischen Kunsthändler Justin K. Thannhauser (1892-1976) in New York.

Während das Porträt der Madame Soler von Picasso aus der Sammlung des jüdischen Bankiers Paul von Mendelssohn-Bartholdy (1875-1935) stammt, der es zwischen Juli 1934 und August 1935 an Thannhauser verkaufte, war das Werk von Degas bereits seit 1928 im Besitz von Heinrich Thannhauser, der es im gleichen Jahr von Durand-Ruel erworben hatte.

Der Kunstsammler Paul von Mendelssohn-Bartholdy (1875-1935) war bis 1935 einer der zwei Seniorpartner der Privatbank Mendelssohn, die 1938 von der Deutschen Bank arisiert wurde. Er besaß eine bedeutende Sammlung moderner Kunst, zu der einst weitere Bilder von Picasso wie „Junge mit Pferd“ (heute Museum of Modern Art, New York) und „Le Moulin de la Galette“ (heute Guggenheim Museum, New York) gehörten. Die Sammlung hatte er im Wesentlichen zusammen mit seiner ersten Frau, der Kunstkennerin Charlotte Reichenheim (1877-1946) aufgebaut. Nach der Scheidung von ihr heiratete Paul von Mendelssohn-Bartholdy 1927 Elsa von Lavergne-Peguilhen (1899-1986), die christlichen Glaubens war und übertrug ihr mit der Eheschließung seinen Kunstbesitz ohne Einschränkungen zur freien Verfügung. Diese Vorgehensweise hatte er bereits in einem Testament von 1910 gewählt, das seine erste Frau Charlotte entsprechend bedachte.

1934 ging das Bild von Picasso als Leihgabe eines Berliner Sammlers nach Buenos Aires. Aus Buenos Aires kehrte der Picasso zwischen Ende 1934 und Anfang 1935 nicht mehr nach Berlin, sondern nach Luzern zurück. In Luzern bestand seit 1919 eine Filiale von Thannhauser, geführt von Siegfried Rosengart (1894-1985). Mit Datum vom 31.8.1935 wird das Bild in den Lagerbüchern von Thannhauser (Standort ZADIK, Köln) als angekauft gelistet, hier sind Maße, Technik, Literatur und Ausstellungen sowie die Provenienz aus der Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy verzeichnet. In den Notizbüchern von Rosengart (Angela Rosengart, Luzern) sind die Vorverhandlungen ab Juli 1934 dokumentiert und der Ankauf wird wie folgt bestätigt „31.8.1935 gekauft“. Gleichzeitig sind dort vier weitere Werke von Picasso aufgeführt, die ebenfalls aus der Sammlung Mendelssohn-Bartholdy stammen, darunter die oben genannten aus dem MOMA und Guggenheim Museum.

Paul von Mendelssohn-Bartholdy verstarb in der Nacht zum 11. Mai 1935 an den Folgen einer Herzerkrankung. Elsa von Mendelssohn-Bartholdy, zweite Ehefrau und Nichtjüdin, war Vorerbin. Der Kunstbesitz und die Hochzeitsgeschenke waren ihr als Vorausvermächtnis zugewandt worden. Das Gesamtvermögen betrug zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung 1,7 Millionen Reichsmark. Die Übertragung des Kunstbesitzes an Elsa wurde 1935 von den Schwestern von Paul von Mendelssohn-Bartholdy anerkannt. Elsa von Kesselstatt, verwitwete von Mendelssohn-Bartholdy, blieb bis 1941 Gesellschafterin der Bank.

1937 trennten sich Siegfried Rosengart und Justin K. Thannhauser. Thannhauser ging nach Paris und war dort bis zur Besetzung durch deutsche Truppen tätig. Die Berliner Galerie Thannhauser führte Paul Roemer seit dem 31.12.1937 allein weiter. Thannhausers Kunst- und sonstiger Besitz in Berlin war bei der Firma Haberling & Co eingelagert und wurde am 16.9.1938 von der Zollfahndungsstelle Berlin eingezogen. Thannhausers Pariser Wohnung mit Hausrat, Kunstgegenständen und Büchern wurde von der „Dienststelle Westen“ im Rahmen der sog. „M-Aktion“ 1940 konfisziert. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass in der Pariser Wohnung einerseits Thannhausers Archiv und Buchhaltung, andererseits ca 200 Bilderrahmen durch die Dienststelle Westen beschlagnahmt wurden. Justin K. Thannhauser war es gelungen, einen Teil seiner Gemälde noch rechtzeitig aus Paris herauszubekommen. Die heutige Rahmung des Bildnis der Madame Soler von Picasso lässt sich in die fünfziger Jahre datieren. Das Holz des Rahmens ist nordamerikanisches Nadelholz. Es existiert ein Foto des Picasso-Bildes von der Amory Show 1913 in New York, hier ist der Rahmen noch eindeutig ein anderer. Es kann davon ausgegangen werden, dass Picassos Bildnis der Madame Soler zu den Werken gehört, die Justin K. Thannhauser vor der Beschlagnahmung in Paris retten und ohne Rahmen nach New York ausführen konnte. In New York hing das Bild in den privaten Wohnräumen von Justin K. Thannhauser.

Im November 1964 stellte Halldor Soehner, Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Antrag auf Neuerwerbung für Picassos „Bildnis der Frau Soler“ und das Gemälde von Degas „Bildnis des Henri und Alexis Rouart“. Beide Gemälde seien keine Kunstmarkt Bilder sondern stammten aus der berühmten Sammlung Thannhauser in New York, so heißt es im Schreiben im Archiv der Staatsgemäldesammlungen. Betont wird die Tatsache, dass Thannhauser bereits in seiner Münchner und Berliner Zeit die Erwerbungen Hugo von Tschudis maßgeblich unterstützt habe und nun trotz seines leidvollen Schicksals bereit sei, sich seiner Heimatstadt zu erinnern und zwei seiner Gemälde den Münchner Staatsgemäldesammlungen zu verkaufen. Der Antrag wurde positiv beschieden und die Erwerbungen wurden unter großer Beachtung der Öffentlichkeit und der Medien in die Staatsgemäldesammlungen eingegliedert. Madame Soler war die erste Erwerbung eines Werkes von Picasso für die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Justin Thannhauser, der die BSTGS im gleichen Jahr eigenhändig und schriftlich über die Provenienz des Bildes aus der Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy unterrichtet hat, betrat nie wieder deutschen Boden.

Das Bildnis der Madame Soler von Picasso wird seit 1964 in den Museen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (bis 2002 Haus der Kunst, bis 2008 Pinakothek der Moderne, 2008 -2010 Neue Pinakothek, seit 2010 Pinakothek der Moderne) der Öffentlichkeit präsentiert und ist auf international bedeutenden Ausstellungen als Leihgabe gezeigt worden, zuletzt von Februar bis Mai 2005 im Guggenheim Museum in New York anlässlich der Ausstellung „Cezanne, Aufbruch in die Moderne“. Seit mindestens 1966 ist die Sammlung Mendelssohn-Bartholdy in Form von Werkprovenienzen benannt (Daix, Boudaille). Die ursprüngliche Sammlung Paul von Mendelsohn-Bartholdy ist seit über vier Jahrzehnten schriftlich dokumentiert.

Elsa von Kesselstatt, geborene von Lavergne-Peguilhen, verwitwete Mendelssohn-Bartholdy verstarb 1986. Zu keinem Zeitpunkt vor 2009 haben die Erben nach Mendelssohn-Bartholdy bzw. Kesselstatt Anspruch auf das Bild erhoben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Erben nach Mendelssohn-Bartholdy bzw. Kesselstatt für Immobilien und anderen Besitz Restitutionsforderungen gestellt haben. 2010 haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen nach umfassender Recherche den Anspruch abgelehnt.

Das Museum of Modern Art und das Guggenheim Museum in New York haben die Restitutionsforderungen der Erben ebenfalls abgelehnt und einen Vergleich geschlossen, um weitere Gerichtskosten zu vermeiden. Sie sind rechtmäßige Eigentümer der Werke und ihre Haltung bestätigt die Ansicht der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, dass der Verkauf im Jahre 1935 nicht unter ökonomischen Druck erfolgte. Siehe hierzu www.guggenheim.org/new-york/collections/about-the-collection/provenance-research/key-findings-of-the-provenance-research-regarding-le-moulin-de-la-galette

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben aufgrund der „Gemeinsamen Erklärung“ bis heute 8 Werke aus ehemals jüdischen Sammlungen restituiert und verfügen über ein eigenes Referat für Provenienzforschung. An dieses sind weitere drittmittelgeförderte Projekte zur Erforschung der Geschichte jüdischer Kunsthändler und –sammler angebunden.

 

Prof. Dr. Klaus Schrenk
Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen